Barrierefreie Webseiten: Was das neue Gesetz für Ihr Unternehmen bedeutet
In knapp einem Jahr, ab dem 28. Juni 2025, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und stellt viele Unternehmen vor die Frage, ob sie betroffen sind und was zu tun ist. Das Gesetz zielt primär darauf ab, die Interessen von Verbrauchern und End-Usern an Barrierefreiheit durchzusetzen. Dazu verpflichtet es Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer dazu, bestimmte Anforderungen zu erfüllen. So sollen sich Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verarbeiten von Informationen nicht negativ auf den Zugang zu Informationen im Internet auswirken.
Wer ist ausgenommen?
Die wichtigste Regelung zuerst: für das B2B-Geschäft gilt, es ist nicht vom BFSG nicht betroffen, da das Gesetz primär auf B2C-Dienstleistungen abzielt. Zudem sind sogenannt Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben, vom Gesetz ausgenommen.
Anforderungen für B2C-Dienstleister
Größere Unternehmen, die ihre Dienstleistungen B2C erbringen, sollten allerdings zeitnah prüfen, ob sie vom BFSG betroffen sind. Hier gilt: Dienstleistungen wie Telefon- und Messengerdienste, Bankdienstleistungen, elektronischer Geschäftsverkehr, E-Books und überregionale Personenbeförderungsdienste und deren Apps müssen künftig barrierefrei gestaltet sein.
Wichtig für alle B2C-Dienstleister ist, dass alle Webseiten, die Kontaktformulare anbieten (und somit unter den Oberbegriff „elektronischer Geschäftsverkehr“ fallen), ab Mitte nächsten Jahres barrierefrei angeboten werden.
Auch hier gilt aber die Ausnahmeregelung: Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben, sind vom Gesetz ausgenommen. Für weitergehende Informationen empfehlen wir Ihnen den Internetauftritt der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Ab Anfang 2025 können Sie sich hier auch beraten lassen, ob die Regelungen des BFSG auch für Ihr Unternehmen gelten.
Welche konkreten Schritte erfordert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Für unsere Kunden, deren Webseiten wir betreuen, übernehmen wir die Umsetzung. Haben Sie eine Webseite von einer Designagentur umsetzen lassen, wenden Sie sich am Besten an Ihren Dienstleister. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.