Die DSGVO und die Klingelschilder…

Es kursiert derzeit in allen Medien: in Wien werden aufgrund der Beschwerde eines Mieters Tausende von Klingelschildern an Haustüren abgeschraubt. Hintergrund der Entscheidung des Unternehmens „Wiener Wohnen“ war zwar eine magistratsinterne Empfehlung, der Beschwerde nachzukommen – allerdings stand ein Austausch der Klingelschilder mit Namen gegen solche mit Wohnungsnummern sowieso auf dem Plan.

Dennoch sprang Deutschlands Eigentümerverband Haus & Grund mit immerhin 900.000 Mitgliedern auf diese Zeitungsgeschichte an und empfahl, in Zweifelsfällen lieber umgehend auf Mieterwünsche einzugehen und Namenschilder gegen in Deutschland unübliche Wohnungsnummernschilder auszutauschen. Zahlreiche Datenschutzexperten widersprechen dem jedoch: die DSGVO sei nicht auf Klingelschilder anzuwenden, da hier keine automatisierte Datenverarbeitung stattfinde. Wäre die DSGVO hier anwendbar, dürften aufgrund „berechtigter Interessen der Vermieter“, beispielsweise zur Zustellung von Post, dennoch Klingelschilder mit Namen angebracht werden.

Nach so viel Unklarheit und aufgeregten Diskussionen raten wir: auch bei Datenschutzangelegenheiten nicht in Panik ausbrechen, sondern mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangehen!