Aktenschrank mit vielen Fächern mit Datenbank-Befehlen im Hintergrund sowie SQL und einem Datenbank-Symbol auf orangem Grund
Hamburg Digital – Förderrichtlinie des Landes Hamburg

Hamburg Digital – Förderrichtlinie des Landes Hamburg

Aktuell können im Förderprogramm „Hamburg Digital“ keine Anträge mehr gestellt werden, dies war nur bis zum 15.11.204 möglich. Wir gehen derzeit davon aus, dass es eine Neu-Auflage des Förderprogramms geben wird – wir werden Sie hier informieren, sobald wir mehr wissen!

Unsere bisherigen Informationen zum Förderprogramm finden Sie nachfolgend.

Schieben Sie ein lang geplantes Digitalisierungsvorhaben schon eine ganze Weile vor sich her? Da geht es Ihnen wie vielen Unternehmen: Gerade für kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen des Handwerks stellt die Digitalisierung eine große Herausforderung dar. Deshalb werden die notwendigen Investitionsentscheidungen oftmals aufgeschoben. Nach Meinung des Hamburger Senats soll sich das ändern! Wir unterstützen Sie dabei!

Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) bietet attraktive finanzielle Zuschüsse für Ihre geplanten Digitalisierungsvorhaben. Diese werden nach Abschluss des Vorhabens an Ihr Unternehmen ausgezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Es ergänzt die vorhandenen digitalisierungsbezogenen Förderinstrumente der IFB sowie das Bundesförderprogramm „Digital Jetzt.“

Dabei gilt: die Förderung kann für die Digitalisierung von Produktionsprozessen und Verfahren sowie von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen beantragt werden. Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • bis 249 Beschäftigte (auf Basis von Vollzeitäquivalenten)
  • mit Betriebsstätte in Hamburg, für die die Investition erfolgt.

Dabei erfolgt die Förderung über zwei Module:

  • „Modul 1 Hamburg Digital Check“: Beratungsleistungen zertifizierter Beratungsunternehmen mit einer maximalen Fördersumme von 5.000 Euro bei einer Förderquote von 50%
  • „Modul 2 Hamburg Digital Invest“: Investitionsvorhaben mit einem maximalen Förderbetrag von 17.000 Euro bei einer Förderquote von 30%

Hamburg Digital – Investitionsförderung für Ihre Office- oder Datenbank-Lösung mit meineTabelle beantragen!

Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie eine vage oder konkrete Idee für ein Digitalisierungsvorhaben haben: Die Bandbreite der zu fördernden Investitionen in Software umfasst unser gesamtes Arbeitsfeld von der webbasierten Abrechnungssoftware über Datenbanken bis hin zur maßgeschneiderten Office-Lösung.
Bei mehreren Anwendern bietet sich oft eine webbasierte oder lokale Datenbanklösung an, die effizient, performant und für Sie kostenoptimiert größere Datenmengen bewältigt. Unsere Datenbanklösungen nutzen dabei verschiedene Formate und Systeme, beispielsweise Access, MariaDB, mySQL und MS SQL. Wir arbeiten aber auf Anfrage auch mit branchenspezifischen Lösungen oder knüpfen über Schnittstellen an vorhandene Daten in SAP oder MS Dynamics an. Natürlich schließen wir auch vorhandene Datenbanksysteme an durch uns programmierte Excel-Lösungen an. Darunter fallen sowohl technisch niedrigschwellige Excel-Lösungen als auch komplexe VBA-Programmierungen oder aufwändigere Add-Ins.

Kommen Sie gerne auf uns zu – gemeinsam planen wir Ihr Digitalisierungsvorhaben!


Eine Beantragung des „Hamburg Digital Check“ ist seit dem 15. März 2021 möglich. Das bedeutet, dass Anträge für die Beratungsförderung über das elektronische Antragsportal der IFB Hamburg gestellt werden können. Die Bearbeitungszeit von der Antragsstellung bis zum Bewilligungsbescheid beträgt in der Regel maximal 3-4 Wochen. In dieser Digitalisierungsberatung soll in erster Linie ein Realisierungsplan erarbeitet werden, der in der zweiten Förderphase „Hamburg Digital Invest“ eingereicht werden kann.
Für das Modul „Hamburg Digital Invest“ benötigen Sie neben einer Vorhabensbeschreibung auch die fachliche Stellungnahme eines Go-Digital-autorisierten Beraters als Bestandteil des Antrags. Die Vorlage für beide Dokumente finden Sie auf der unten angegebenen Seite der IFB im Bereich „Download“ etwas verborgen unter dem Stichwort „Stellungnahme zum Antrag“.
Alternativ können Sie den Antrag unvollständig (also ohne die Stellungnahme) einreichen – in diesem Fall wird eine Stellungnahme durch das Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg erfolgen. Hier kommt es allerdings aller Voraussicht nach zu einer Bearbeitungszeit von etwa 14 Tagen.
Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt (gegebenenfalls nur im Modul „Hamburg Digital Check“ oder im Bereich „Hamburg Digital Invest“ mit einem anderen IT-Dienstleister) haben, können Sie bis Mitte November 2025 noch Folgeanträge für Investitionen bis zum Erreichen der maximalen Fördersumme von 17.000 Euro stellen. Dies ist insbesondere interessant, wenn Sie mehrere kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen.
Weitergehende Informationen sowie die Förderrichtlinie zu Hamburg Digital inklusive Positiv- und Negativliste der förderfähigen Projekte finden Sie unter https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-digital!