Verwendung von Google Fonts nicht DSGVO-konform?

Geschätzt 70% aller Webseiten nutzen Schriftarten von Google, sog. Google-Fonts, mit einiger Wahrscheinlichkeit also auch die Webseite Ihres Unternehmens. Das wird nach einem Urteil von Ende Januar dann zum Problem, wenn die Schrift nicht auf Ihren Webserver heruntergeladen wurde und von dort aufgerufen wird, sondern (was im Allgemeinen als „praktischer“ galt und daher die Regel ist) direkt von den Google-Servern. Dazu wird die IP des Besuchers der Webseite an Google übermittelt, und genau das ist nicht zulässig. Mehr Informationen erhalten Sie zum Beispiel hier

Wir wollen nun nicht die Panik-Trommel rühren …. aktuell sind uns noch keine Abmahnfälle aus dem Kundenkreis bekannt. Wenn Sie sich nicht ganz wohl bei der Sache fühlen, können Sie natürlich gern uns anrufen, wir betreuen unsere Web-Kunden sowieso sehr aktuell bei derartigen Neuigkeiten und passen gegebenenfalls die Webseite schnell an, damit nichts „anbrennt“.