E-Rechnung ab 2025: Wir machen Ihre individuelle Lösung zur Rechnungsstellung zukunftsfähig!

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich – und viele Unternehmen stehen vor der Frage: Wie kann ich meine bestehende Lösung fit für die Zukunft machen, ohne alles umzustellen?

Mit unseren maßgeschneiderten Lösungen ermöglichen wir Ihnen, Ihre vertrauten Tools wie Microsoft Excel, Word, Access oder individuelle Vorlagen in Datenbanken und Webanwendungen weiterzuverwenden – und trotzdem alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Übersicht über Konditionen der E-Rechnung und den Leistungen von meineTabelle

Ihre Vorteile auf einen Blick

Sie behalten Ihr gewohntes System – wir sorgen im Hintergrund für E-Rechnungskonformität.

  • Keine Einarbeitung in neue Programme
  • Keine Umstellung vertrauter Abläufe
  • Keine zusätzlichen Lizenzkosten
  • Keine Datenmigration notwendig

E-Rechnung aus Ihrer bestehenden Lösung erstellen – meineTabelle macht’s möglich!

Mithilfe unseres Excel-Add-Ins können Sie Ihre bisherigen Rechnungsvorlagen direkt um die Funktion der E-Rechnung ergänzen. Mit einem Klick erstellen Sie aus Ihrer gewohnten Vorlage eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-konforme Rechnung.

Das Add-In kann individuell angepasst werden:

Laden Sie hier unsere Demoversionen kostenlos herunter und probieren Sie es direkt aus:

Oder lassen Sie sich das Tool in einer Teams-Session direkt zeigen. Sprechen Sie uns jetzt an!

Wertvolle Einblicke und praktische Lösungen – Beispielprojekte unserer Kunden

Seit Ende 2024 haben wir zahlreiche individuelle E-Rechnungs-Lösungen umgesetzt, unter anderem:

  • Word-Vorlagen mit Rechnungsdaten aus Excel als Serienbrief

  • Automatisierte Visualisierung in Excel

  • E-Rechnungen aus Access-Datenbanken

  • Lösungen für Reverse-Charge-Verfahren

  • Umsetzung in Word auf macOS / iOS

Auch komplexe Anforderungen – z. B. Altteilsteuer, unterschiedliche Mehrwertsteuersätze oder besondere Branchenfälle – lassen sich problemlos abbilden.

Gemeinsam finden wir auch für Ihre Herausforderung im Bereich E-Rechnung eine Lösung!

Das sagen unsere Kunden:

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"Wir hatten bis vor kurzem einen alte MS Access Datenbank im Einsatz für unseren internen Workflow. Wir baten Fa. Meine Tabelle um Hilfe beim Erstellen von E-Rechnungen unter Verwendung unserer alten Rechnungslogik. Es wurde problemlos und unter Einhaltung des Kostenrahmens von Fa. Meine Tabelle eine Lösung in unser System implementiert. Unsere Rechnungen genügen jetzt den Anforderungen an die E-Rechnung.
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit."
- Rolf Brezinsky, PCO-Privat Charter Ostsee GmbH

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Die E-Rechnung kommt – was tun?

Die E-Rechnung wird Pflicht. Bestimmt haben Sie es schon gehört: im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sind Unternehmen im B2B-Geschäft künftig zum Versand einer E-Rechnung verpflichtet. Als E-Rechnung gilt nicht einfach eine Rechnung in digitaler Form, z.B. als PDF – sie muss bestimmte technologische Anforderungen erfüllen. Bislang war dies nur für Aufträge der öffentlichen Hand vorgeschrieben.

Die EU hat sich außerdem zum Paket zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter geeinigt (auch „ViDA“, abgekürzt für „VAT in the Digital Age). Ziel ist ultimativ die EU-weite Echtzeitmeldung von Rechnungsdaten. Mehrwertsteuerbetrug soll so verhindert werden. Die Umsetzung soll bis 2030 erfolgen. Hier bleiben wir gespannt auf die weiteren Entwicklungen – und stehen unseren Kunden in der Umsetzung der Vorgaben zur Seite.

Kurzer Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die E-Rechnung

Die verpflichtende E-Rechnung wurde zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wurde ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings gibt es Übergangsregelungen.

Seit dem 1. Januar 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen und jedes Unternehmen E-Rechnungen ausstellen können. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro sollen noch bis zum 31. Dezember 2027 sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) ausstellen dürfen. Ab dem 1. Januar 2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Der aktuelle Stand ist, dass das EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange-Verfahren) auch über 2028 hinaus weiter genutzt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass ab dem 1. Januar 2028 aus der EDI-Rechnung ein Meldedatensatz gemäß dem Umsatzsteuergesetz korrekt und vollständig extrahiert werden kann.

XRechnung oder ZUGFeRD – was bedeutet das konkret?

Für die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen gibt es in Deutschland zwei gängige Formate – die XRechnung und das ZUGFeRD-Format.

Die XRechnung ist die deutsche Umsetzung der EU-Norm „Rechnungslegung EN-16931“. XRechnungen basieren auf dem Format XML und wurden von der „Koordinierungsstelle für IT Standards“ (KoSIT) entwickelt und werden auch „XML-Rechnung“ genannt. Sie sind maschinenlesbar. ZUGFeRD hingegen ist ein hybrides Rechnungsformat. Der Name ist ein Akronym für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschlands“. Dieses Format besteht aus einem PDF als von Menschen lesbaren Oberfläche und zusätzlichen, nur maschinenlesbaren, strukturierten Daten im Hintergrund. Diese Daten sind dabei für das menschliche Auge verborgen im finalen PDF/A-Format integriert. Da bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht alle elektronischen Übertragungswege erlaubt sind, bietet sich die Verwendung von ZUGFeRD an. Da es menschenlesbar ist, ist es das intuitivste Format.

Ob XRechnung oder ZUGFeRD: wer seine Rechnungen bislang mit Microsoft Excel, Word oder Access erstellt oder gar individuelle Lösungen wie Datenbanken und Webanwendungen nutzt, stößt vor eine große Herausforderung. Sind die bisherigen Aufwände vergebens und ist ein Wechsel zu einem kostenpflichtigen Buchhaltungsprogramm notwendig?

Wir helfen Ihnen, Ihre bisherige Lösung zukunftsfähig zu machen!

Verpassen Sie nicht den Umstieg auf die E-Rechnung! Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Unternehmen finden. Laden Sie unsere kostenlosen Demotools zur Erstellung von E-Rechnungen in Excel oder Access herunter oder vereinbaren Sie eine persönliche Präsentation – wir machen Ihre Rechnungsstellung zukunftssicher. Nutzen Sie unsere Expertise und gestalten Sie den Übergang zur E-Rechnung einfach und effizient!
Gemeinsam steigen wir in einen effizienten, schnellen und selbstverständlichen Arbeitsprozess ein:

  1. Wir analysieren Ihre bisherige Lösung zur Rechnungsstellung und erstellen eine klare Umsetzungstrategie, die auf Ihre Prozesse abgestimmt ist.
  2. Basierend auf Ihrer individuellen Rechnungsvorlage erhalten Sie zügig ein Angebot, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
  3. Wir begleiten Sie in der Umsetzungsphase von der Programmierung bis zur Implementierung und übernehmen bei Bedarf die anschließenden Pflege Ihrer E-Rechnungslösung.

Sprechen Sie uns jetzt an!

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