E-Rechnung ab 2025: Wir machen Ihre individuelle Lösung zur Rechnungsstellung zukunftsfähig!

Mit unserer maßgeschneiderten Lösung ermöglichen wir es Ihnen, weiterhin auf Ihre bewährten Tools wie Microsoft Excel oder individuelle Vorlagen zu setzen – und trotzdem die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. So müssen Sie Ihr bisheriges System nicht komplett umstellen.

Ihre Vorteile, wenn Sie Ihr bestehendes System zukunftsfähig machen:

  • keine Einarbeitung in ein neues Programm
  • kein Verlust vertrauter Features
  • keine zusätzlichen Lizenzkosten
  • keine Migration Ihrer Daten in das neue System

E-Rechnung aus Ihrer bestehenden Lösung erstellen – meineTabelle macht’s möglich!

Im Rahmen eines Pilotprojekts haben wir ein Add-In für Excel entwickelt, mit dem Sie Ihre bisherigen Rechnungsvorlagen weiterverwenden können. So können Sie Ihre Rechnungsinhalte in die Vorlage eintragen und je nach Verwendungszweck mit einem Knopfdruck XRechnungen oder ZUGFeRD-konforme Rechnungen erstellen. Dieses Add-In können wir selbstverständlich in Ihrem Firmendesign oder für andere Office-Anwendungen wie Microsoft Word, Microsoft Access, Datenbanken und Individualprogrammierungen anpassen.

Ihre Situation ist noch herausfordernder? Sprechen Sie uns an, und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Laden Sie hier unsere Demoversionen kostenlos herunter und probieren Sie es direkt aus:

Gerne zeigen wir Ihnen auch in einer Fernwartungssession per Microsoft Teams unser Tool und überlegen mit Ihnen, wie Ihre vorhandene Lösung oder Rechnungsvorlage E-Rechnungskonform werden kann. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf!

Die E-Rechnung kommt – was tun?

Die E-Rechnung wird Pflicht. Bestimmt haben Sie es schon gehört: im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sind Unternehmen im B2B-Geschäft künftig zum Versand einer E-Rechnung verpflichtet. Als E-Rechnung gilt nicht einfach eine Rechnung in digitaler Form, z.B. als PDF – sie muss bestimmte technologische Anforderungen erfüllen. Bislang war dies nur für Aufträge der öffentlichen Hand vorgeschrieben.

Kurzer Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die E-Rechnung

Die verpflichtende E-Rechnung wird zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben.

Ab dem 1. Januar 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen ausstellen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro sollen noch bis zum 31. Dezember 2027 sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) ausstellen dürfen. Ab dem 1. Januar 2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Der aktuelle Stand ist, dass das EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange-Verfahren) auch über 2028 hinaus weiter genutzt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass ab dem 1. Januar 2028 aus der EDI-Rechnung ein Meldedatensatz gemäß dem Umsatzsteuergesetz korrekt und vollständig extrahiert werden kann.

XRechnung oder ZUGFeRD – was bedeutet das konkret?

Für die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen gibt es in Deutschland zwei gängige Formate – die XRechnung und das ZUGFeRD-Format.

Die XRechnung ist die deutsche Umsetzung der EU-Norm „Rechnungslegung EN-16931“. XRechnungen basieren auf dem Format XML und wurden von der „Koordinierungsstelle für IT Standards“ (KoSIT) entwickelt und werden auch „XML-Rechnung“ genannt. Sie sind maschinenlesbar. ZUGFeRD hingegen ist ein hybrides Rechnungsformat. Der Name ist ein Akronym für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschlands“. Dieses Format besteht aus einem PDF als von Menschen lesbaren Oberfläche und zusätzlichen, nur maschinenlesbaren, strukturierten Daten im Hintergrund. Diese Daten sind dabei für das menschliche Auge verborgen im finalen PDF/A-Format integriert. Da bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht alle elektronischen Übertragungswege erlaubt sind, bietet sich die Verwendung von ZUGFeRD an. Da es menschenlesbar ist, ist es das intuitivste Format.

Ob XRechnung oder ZUGFeRD: wer seine Rechnungen bislang mit Microsoft Excel oder Word erstellt oder gar individuelle Lösungen nutzt, stößt vor eine große Herausforderung. Sind die bisherigen Aufwände vergebens und ist ein Wechsel zu einem kostenpflichtigen Buchhaltungsprogramm notwendig?

Wir helfen Ihnen, Ihre bisherige Lösung zukunftsfähig zu machen!

Verpassen Sie nicht den Umstieg auf die E-Rechnung! Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Unternehmen finden. Laden Sie unsere kostenlosen Demotools zur Erstellung von E-Rechnungen in Excel oder Access herunter oder vereinbaren Sie eine persönliche Präsentation – wir machen Ihre Rechnungsstellung zukunftssicher. Nutzen Sie unsere Expertise und gestalten Sie den Übergang zur E-Rechnung einfach und effizient!